Teilwartungsvertrag
„GrundausstattungPLUS“ Diese Vertragsart ist, wie der reine Wartungsdienst, voll auf den Mieter umlegbar.
Vertragsbestandteile:
- Wartung der Anlage durch geschulte und qualifizierte Servicetechniker.
- Einstellung aller Sicherheitseinrichtungen und Tragmittel.
- Beseitigung betriebsbedingten Störungen innerhalb der werktäglichen Arbeitszeit.
- Garantierte Erreichbarkeit 24/7.
- Angebotserstellung zur Reparatur, Austausch und Instandsetzung aller dem Verschleiß unterliegenden Teile und Baugruppen.
- Instandhaltung auf dem Stand der Technik bei Errichtung.
- Einweisung von Aufzugwärtern.
- Grundreinigung*.
Optionen:
- Montage eines Notrufsystems inkl. Personenbefreiung
- Fernüberwachung Ihrer Anlage**
- Aufzugswärterfunktion**
- ZüS Prüfungen (wiederkehrende Prüfungen)
- BGV A3
*Bei Abschluss eines 5 Jahresvertrags führen wir, zu Vertragsbeginn, eine Grundreinigung der Anlage durch.
**Fernüberwachung ist nicht bei allen Aufzugsanlagen möglich. Voraussetzung ist die Installation eines Notrufsystems.
Haben Sie Fragen zum Vertrag? Kontaktieren Sie uns gerne, wir freuen uns auf Sie.