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Teilwartungsvertrag

GrundausstattungPLUS“ Diese Vertragsart ist, wie der reine Wartungsdienst, voll auf den Mieter umlegbar.

Vertragsbestandteile:

  • Wartung der Anlage durch geschulte und qualifizierte Servicetechniker.
  • Einstellung aller Sicherheitseinrichtungen und Tragmittel.
  • Beseitigung betriebsbedingten Störungen innerhalb der werktäglichen Arbeitszeit.
  • Garantierte Erreichbarkeit 24/7.
  • Angebotserstellung zur Reparatur, Austausch und Instandsetzung aller dem Verschleiß unterliegenden Teile und Baugruppen.
  • Instandhaltung auf dem Stand der Technik bei Errichtung.
  • Einweisung von Aufzugwärtern.
  • Grundreinigung*.

Optionen:

  • Montage eines Notrufsystems inkl. Personenbefreiung
  • Fernüberwachung Ihrer Anlage**
  • Aufzugswärterfunktion**
  • ZüS Prüfungen (wiederkehrende Prüfungen)
  • BGV A3

*Bei Abschluss eines 5 Jahresvertrags führen wir, zu Vertragsbeginn, eine Grundreinigung der Anlage durch.

**Fernüberwachung ist nicht bei allen Aufzugsanlagen möglich. Voraussetzung ist die Installation eines Notrufsystems.

 

Haben Sie Fragen zum Vertrag? Kontaktieren Sie uns gerne, wir freuen uns auf Sie.